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   VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 2149/18   

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https://dejure.org/2020,12750
VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 2149/18 (https://dejure.org/2020,12750)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.04.2020 - 6 A 2149/18 (https://dejure.org/2020,12750)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. April 2020 - 6 A 2149/18 (https://dejure.org/2020,12750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der grenzüberschreitenden Aufsicht von Versicherern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Main, 20.07.2017 - 7 K 3088/16

    Keine Missstandsaufsicht ins Blaue hinein (mit Anmerkung von Martin Lange)

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 2149/18
    Die Klägerin hat behauptet, die Vertreterin der Beklagten habe in der mündlichen Verhandlung in dem weiteren, gleichgelagerten Verfahren 7 K 3088/16 F. vom 5. April 2017 zu Protokoll gegeben, dass die Klägerin bislang nicht auffällig gewesen sei und deshalb keinerlei Anlass für eine Gefährdung oder einen Missbrauch vorgelegen habe.

    Das Verfahren 7 K 3088/16 F. ist mit Zustimmung der Beteiligten vorab durchgeführt worden, während in der genannten mündlichen Verhandlung das Ruhen sämtlicher weiterer Verfahren angeordnet worden ist.

    Der Vortrag der Beklagten in der mündlichen Verhandlung im Verfahren 7 K 3088/16.F habe sich lediglich darauf bezogen, dass bei der Beklagten selbst aktuell keine Beschwerden gegen die Klägerin eingegangen seien.

  • EuGH, 25.04.2002 - C-52/00

    DIE HAFTUNG DES HERSTELLERS FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTE MUSS IN ALLEN

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 2149/18
    Ob sie in dem jeweiligen Regelungsbereich mindest-, maximal- oder vollharmonisierend ist, muss nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs durch Auslegung ermittelt werden, wenn sich die Richtlinie selbst zu dieser Frage nicht äußert (EuGH, Urteil vom 24. April 2002 - C-52/00 - LSK 2002, 250186; EuGH, Urteil vom 24. April 2002 - C-183/00 - BeckRS 2004, 74755).
  • BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 2149/18
    Trotz der Beschränkung der Grundrechtsfähigkeit auf inländische juristische Personen (Art. 19 Abs. 3 GG) kann sich die Klägerin auf eine potenzielle Verletzung ihrer Rechte berufen, weil auch juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat von dem Grundrechtsschutz erfasst sind (BVerfG, Beschluss vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13 -, juris).
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 2149/18
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist insoweit das VAG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1955 - V C 76/54 -, NJW 1955, 1291; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 8 B 62/11 -, NVwZ 2012, 510 Rn.13: "Der so genannte Verwaltungsakt mit Dauerwirkung weist die Besonderheit auf, dass seine Wirkung nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern während eines bestimmten Zeitraums eintritt ... Er kann deshalb nicht nur für einen bestimmten Zeitpunkt, sondern auch für den gesamten Zeitraum seiner Wirksamkeit oder auch nur für Teile dieses Zeitraums angefochten werden.").
  • BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 2149/18
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist insoweit das VAG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1955 - V C 76/54 -, NJW 1955, 1291; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 8 B 62/11 -, NVwZ 2012, 510 Rn.13: "Der so genannte Verwaltungsakt mit Dauerwirkung weist die Besonderheit auf, dass seine Wirkung nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern während eines bestimmten Zeitraums eintritt ... Er kann deshalb nicht nur für einen bestimmten Zeitpunkt, sondern auch für den gesamten Zeitraum seiner Wirksamkeit oder auch nur für Teile dieses Zeitraums angefochten werden.").
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1984 - 1 U 107/83

    Nutzungsmöglichkeit; Nutzungsausfall; Verletzungsbedingte Nutzungshinderung;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 2149/18
    Unter anderem wurde vorgebracht, Aufsichtsbehörden könnten im modernen Grundrechtsstaat weder ihren Tätigkeitsbereich, noch die anzuwendenden Maßstäbe selbst bestimmen (Barbey, VersR 1985, 106; weitere Nachweise bei Bähr, VersR 2001, 1185 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2021 - 7 K 2237/20

    Untersagungsverfügung der BaFin im Interesse des Verbraucherschutzes

    Der HessVGH hat es in einem Urteil vom 30.04.2020 ( 6 A 2149/18 ) dahinstehen lassen, ob § 4 Abs. 1a Satz 2 FinDAG ein eigenständiger Regelungsgehalt zukomme; für die Entscheidung kam es auf diese Frage nicht an.
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/19

    Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG

    Hiermit wird weder eine allgemeine "Missstandsaufsicht" (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 30.04.2020 - 6 A 2149/18 -, Rn. 69, juris), noch eine lückenlose Rechtskontrolle bezweckt.

    Es erfüllt vielmehr nur ein solches Verhalten den Tatbestand des Missstands, das einen Verstoß gegen die für das Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften darstellt oder - im Falle präventiver Maßnahmen - darstellen würde (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 30.04.2020 - 6 A 2149/18 -, Rn. 69, juris).

  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 7 K 2581/17

    Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG

    Hiermit wird weder eine allgemeine "Missstandsaufsicht" (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 30.04.2020 - 6 A 2149/18 -, Rn. 69 , juris), noch eine lückenlose Rechtskontrolle bezweckt.

    Es erfüllt vielmehr nur ein solches Verhalten den Tatbestand des Missstands, das einen Verstoß gegen die für das Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften darstellt oder - im Falle präventiver Maßnahmen - darstellen würde (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 30.04.2020 - 6 A 2149/18 -, Rn. 69 , juris).

  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 6 A 1833/17

    Tätigkeitslandaufsicht über EU-/EWR-ausländische Versicherungsunternehmen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte (zwei Bände) sowie den Inhalt der Verwaltungsakten (die Widerspruchsakte und fünf Bände zum Verfahren 7 K 2945/16.F, 6 A 2149/18 ).
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